Spenden

Die Kinder- und Jugenhospizarbeit

mit einer Geldspende unterstützen

Für unsere Arbeit im gesamten Landkreis Konstanz

Termine

Unser wichtigster Baustein. Ohne Ihre Spenden wäre die Finanzierung unserer Arbeit nicht möglich.

Ob kleine oder größere private Zuwendungen, ob Firmenspenden, ob Spenden anlässlich von Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Jubiläen oder ob Spenden statt Blumen und Kränzen anlässlich einer Beerdigung.

Wir könnten ohne diese Unterstützung wenig ausrichten. Ihre Spenden kommen unmittelbar unserer gemeinnützigen Arbeit und unseren vielen kostenfreien Unterstützungs-Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien zugute.

Direkt und sicher mit unserem Online-Formular spenden

Spendenkonto

Kinder- und Jugendhospizarbeit Landkreis Konstanz
Sparkasse Bodensee
IBAN: DE73690500010024232423
BIC:  SOLADES1KNZ

Spenden statt Geschenke

Sinnvolle Geschenke sind die besten.

Viele Menschen möchten das Glück ihres Geburtstages oder ihrer Jubiläumsfeier teilen.

Anstelle von Geschenken wünschen sie sich eine Spende für einen guten Zweck, in unserem Falle für die Kinder- und Jugendhospizarbeit Landkreis Konstanz.

Wenn das auch Ihr Wunsch ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Susanne Koch beantwortet gerne Ihre Fragen zum Thema „Spenden statt Geschenke“.

Kondolenzspende

Des Öfteren ist es ein Wunsch des Verstorbenen und/oder im Sinne der Angehörigen, anstelle freundlich zugedachter Blumen, Kränze oder Geldgeschenke eine Spende zu geben.

Wir verwenden Ihre Kondolenzspenden im gemeinnützigen Sinne der Kinder- und Jugendhospizarbeit Landkreis Konstanz und versuchen, Ihren Wünschen bestmöglich zu entsprechen.

Bei Fragen zum Ablauf von Kondolenzspenden ist Susanne Koch gerne für Sie da.

Vermächtnisse / Erbschaften

Wir sind überaus dankbar, wenn Sie uns mit einem Vermächtnis zu Lebzeiten oder einer Erbschaft in Ihrem Testament bedenken.

Damit leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag, dass von Krankheit, Tod und Trauer betroffene Kinder sowie ganze Familien, die sich in krankheitsbedingten Krisen befinden, im Landkreis Konstasnz heute und in Zukunft kostenfreie, kompetente Unterstützung und Hilfe bekommen.

Vermächtnissen und/oder Erbschaften ermöglichen Planungs- und Finanzierungssicherheit und oft große, bleibende Projekte.

Kontaktieren Sie bei Fragen gerne  Petra Hinderer (Vorstand).

Zuwendungsbestätigung

Wir sind vom Finanzamt als gemeinnütziger und mildtätigen Zwecken dienender Verein anerkannt. Zuwendungen (z. B. Spenden oder Mitgliedsbeiträge)  an den Hospizverein Konstanz können steuermindernd geltend gemacht werden. Wir stellen Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung über Ihre Geldspende für das Finanzamt aus. Dafür benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift, andernfalls ist die Ausstellung nicht möglich.

Unser Service für Sie: Auf vielfachen Wunsch unserer Spender*innen senden wir Ihnen ab einer Zuwendungssumme von 50 Euro pro Jahr unaufgefordert eine Spendenbescheinigung bis Ende Februar des Folgejahres zu, sofern uns Ihre Kontaktdaten vorliegen.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1.1.2021 reicht für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen. Sie helfen uns Verwaltungskosten zu sparen, wenn Sie von dem vereinfachten Nachweis Gebrauch machen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie keine Spendenbescheinigung wünschen.

Für jede Spende sind wir dankbar. Mit Ihren Spenden ermöglichen Sie die Kinder- und Jugendhospizarbeit Landkreis Konstanz.